Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1 Anwendungsbereich
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Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Hustinx Consulting (CHE-225.726.166) (die "Anbieterin") und der Person, welche Leistungen bei der Anbieterin bezieht (die "Kundin", zusammen mit der Anbieterin die "Parteien").
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Diese AGB bilden integralen Bestandteil aller vertraglichen Leistungen der Anbieterin.
2 Vertragsschluss
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Der Vertrag zwischen der Anbieterin und der Kundin kommt zustande durch Übermittlung eines Angebots durch die Anbieterin an die Kundin sowie die entsprechende (auch konkludente) Zustimmung durch die Kundin oder durch eine entsprechende Anfrage durch die Kundin und eine darauffolgende Bestätigung durch die Anbieterin oder durch Unterzeichnung eines Mandatsvertrags ("Auftrag").
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Mit Zustandekommen des Auftrags akzeptiert die Kundin diese AGB der Anbieterin.
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Die Anbieterin bleibt bis zum Ende der angegebenen Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Angebote, die keine Bindefrist enthalten, sind unverbindlich.
3 Vertragshierarchie
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Diese AGB sind integrierter Bestandteil jeden Angebots der Anbieterin. Bei Widersprüchen oder Differenzen zwischen den AGB und dem Angebot oder dem Mandatsvertrag gehen das Angebot bzw. der Mandatsvertrag vor. Allfällige AGB der Kundin werden ausdrücklich wegbedungen.
4 Art der Leistung
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Die Anbieterin erbringt Beratungsleistungen im Bereich Talent Acquisition mit Schwerpunkt auf strategischer Beratung und operativer Unterstützung bei Rekrutierungsprozessen. Dies umfasst insbesondere den Auf- und Ausbau, die Optimierung, die Digitalisierung oder die Transformation von Auswahl- und Einstellungsverfahren sowie die operative Entlastung (Interims-Lösung) oder Unterstützung bei der Suche und Ansprache geeigneter Kandidaten und Kandidatinnen. Darüber hinaus hilft die Anbieterin beim Aufbau von Reporting-Strukturen, sorgt für eine professionelle Kommunikation und gewährleistet die Einhaltung der Recruiting-Standards.
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Eine Personalvermittlung im Sinne einer Vermittlungstätigkeit mit vertraglicher Bindung zwischen Kandidaten und Kandidatinnen und Arbeitgebenden findet nicht statt.
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Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils im Auftrag definiert.
5 Erbringung der Leistungen
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Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen in der Regel in den eigenen Räumlichkeiten und mit eigenen Arbeitsmitteln. Falls vereinbart, können Leistungen auch vor Ort bei der Kundin / mittels Infrastruktur der Kundin erbracht werden. Für die entsprechende Verfügbarkeit ist die Kundin verantwortlich, sämtliche zur Verfügung gestellte Arbeitsräumlichkeiten und Geräte werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
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Ohne abweichende Vereinbarung gilt als Erfüllungsort der Sitz der Anbieterin.
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Die Anbieterin ist in der Wahl von Mitarbeitenden frei und darf für die Erbringung ihrer Leistungen auch Dritte beiziehen.
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Die Anbieterin setzt zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen gegebenenfalls künstliche Intelligenz (KI) ein, um die Effizienz, Qualität und Leistungsfähigkeit ihrer Angebote zu steigern und ihre beruflichen Aufgaben zu unterstützen. KI kann die Anbieterin bei Tätigkeiten wie der Analyse von Stellenanzeigen und Kandidatenprofilen, der Erstellung oder Optimierung von Texten (z. B. Stellenanzeigen oder Kommunikationsentwürfen), der Recherche sowie der Aufbereitung von Daten im Rahmen unserer Beratungsleistungen helfen. Die Nutzung solcher Tools erfolgt ausschliesslich zur Unterstützung unserer Arbeit. Sämtliche Ergebnisse werden von der Anbieterin geprüft, bevor sie in die Zusammenarbeit einfliessen. Die Kundin ist mit der Nutzung von KI durch die Anbieterin einverstanden.
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Alle angeführten Leistungstermine und Lieferfristen gelten, ausdrückliche abweichende Vereinbarungen vorbehalten, als unverbindliche planerische Richtwerte. Der Kundin stehen wegen Überschreitung dieser angeführten Leistungstermine und Lieferfristen weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu. Teilleistungen und Vorausleistungen sind zulässig.
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Die Anbieterin erbringt die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt und mit während des Auftrags hinzugewonnenen Know-Hows.
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Die Erbringung der Dienstleistungen gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Die Anbieterin ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich und ihre Mitarbeitenden abzurechnen. Der Kundin schuldet der Anbieterin keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall Invalidität oder Tod.
6 Mitwirkung der Kundin
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Die Kundin bietet der Anbieterin jede Unterstützung an, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist. Sie stellt der Anbieterin alle Unterlagen, Materialien, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich oder nützlich sind, selbst wenn sie im Auftrag nicht im Einzelnen spezifiziert sind.
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Die Kundin zeigt der Anbieterin alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden oder gefährden könnten.
7 Vergütung
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Die Art der Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Auftrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt die Anbieterin der Kundin möglichst monatlich Rechnung in Schweizer Franken.
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Spesen und Unkosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unter dem Auftrag entstehen, wie bspw. Reisekosten, Kosten für externe Verpflegung etc., werden gesondert belegt und durch die Kundin getragen.
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Rechnungsbeträge sind innert 30 (dreissig) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser 30 (dreissig) Kalendertage ab Rechnungsdatum gerät die Kundin, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug und es werden gesetzliche Verzugszinsen fällig.
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Die Anbieterin behält sich vor, bestimmte Dienstleistungen gegebenenfalls nur gegen Vorauszahlung zu leisten und kann von der Kundin jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Anzahlung oder Akontozahlung verlangen.
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Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, ihre Leistung ohne Ansetzung weiterer Fristen zu verweigern. Weiter ist die Anbieterin berechtigt, ohne weitere Fristansetzung auf die nachträgliche Leistung zu verzichten und entweder Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8 Gewährleistung, Haftung
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Die Anbieterin führt die vertraglichen Leistungen sorgfältig aus, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg. Es werden keine Zusicherungen oder Garantien über die Beschaffenheit oder Eignung der Leistung gemacht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Die Anbieterin haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen wird die Haftung der Anbieterin soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Soweit eine Haftung der Anbieterin besteht, ist sie – soweit gesetzlich zulässig – auf den im Auftrag genannten Honorarbetrag, maximal CHF 10'000.00 pro Auftrag beschränkt.
9 Geistiges Eigentum
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Die Kundin anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Anbieterin, insbesondere das Urheberrecht an allen vorbestehenden und im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten und geschaffenen Leistungen, wie bspw. Konzepte, Ideen, Texte, Bilder, etc.
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Die Anbieterin räumt der Kundin ein nicht ausschliessliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags für die Kundin erstellten Ergebnissen und vermittelten Inhalten ausschliesslich für den eigenen, geschäftlichen Gebrauch ein. Jede Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte ist ausgeschlossen.
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Die Nutzungsrechte an nicht realisierten Werken, welche aufwandbezogen entschädigt oder im Rahmen eines Auftrags geschaffen werden, verbleiben bei der Anbieterin. Jegliche Weiterverwendung von Arbeitsresultaten (insb. Entwürfe, Ideen, Konzepte, Varianten, etc.) ist der Kundin untersagt.
10 Vertraulichkeit
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Die Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung der Anbieterin, als vertraulich zu behandeln, sofern diese als vertraulich bezeichnet wurden.
11 Datenschutz
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Es gilt die Datenschutzerklärung der Anbieterin in ihrer jeweils aktuellen Fassung die unter https://www.hustinx-consulting.ch/datenschutzerklärung abrufbar ist.
12 Höhere Gewalt
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Wird die Erfüllung infolge höherer Gewalt wie bspw. Naturkatastrophen, Pandemien, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Sabotage, Streiks, Atomunfälle oder ähnliche Fälle ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar gemacht, so ist die Anbieterin während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflicht befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 (sechzig) Kalendertage, kann die Kundin vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall sind jegliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt bezogene Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
13 Vertragsdauer und Kündigung
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Aufträge werden, anderweitige Vereinbarung vorbehalten, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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Aufträge können beidseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
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Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
14 Schlussbestimmung
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Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder das gesamte Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung durch die Kundin auf Dritte ist ausgeschlossen.
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Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Auftrags als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils verbindliche Fassung ist einsehbar unter (https://www.hustinx-consulting.ch/agb). Nachträgliche Änderungen dieser AGB werden der Kundin in geeigneter Weise mitgeteilt. Sollte die Kundin mit einer wesentlichen, für sie nachteiligen Änderung nicht einverstanden sein, ist sie berechtigt, den betreffenden Vertrag innert 14 (vierzehn) Tagen nach Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich oder per E-Mail an info@hustinx-consulting.ch zu kündigen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gilt die Vertragsänderung als genehmigt.
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Diese AGB unterstehen schweizerischem materiellem Recht (unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht, SR 291). Es sind die Gerichte am Sitz der Anbieterin zuständig, soweit keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.
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Diese AGB ersetzen alle bisherigen und treten ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft.
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